Policenfuchs · Für Versicherungsmakler und Vermittler
Vertriebspartner werden
Sie sind Versicherungsmakler oder Versicherungsvermittler mit eigener Erlaubnis und möchten Ihren Kunden eine fundierte Nachrechnung ihrer Vorsorgeverträge anbieten? Dann lernen Sie uns kennen.
Für wen die Partnerschaft gedacht ist
Wir arbeiten mit Versicherungsmaklern und mit Versicherungsvermittlern zusammen, die über eine eigene Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO (Gewerbeordnung) verfügen. Die Kooperation ergänzt Ihre bisherige Tätigkeit; Sie behalten Ihre Kunden, Ihr Unternehmen und Ihre gewohnte Arbeitsweise.
Wenn Sie als gebundener Vermittler im Auftrag eines Versicherungsunternehmens tätig sind, klären Sie bitte vorab, ob eine Zusammenarbeit mit Ihren bestehenden vertraglichen Bindungen vereinbar ist.
Worum es geht
Viele Kunden besitzen Lebens- und Rentenversicherungen, Basisrenten oder Betriebsrenten, die seit Jahren nicht mehr betrachtet wurden. Mit unserer Unterstützung können Sie diese Verträge nachrechnen lassen und Ihren Kunden das Ergebnis verständlich erläutern.
Im Mittelpunkt steht nicht der Verkauf eines neuen Produkts, sondern die Frage, ob der bestehende Vertrag zu den Zielen des Kunden paßt. Daraus kann sich Handlungsbedarf ergeben, es kann aber ebenso gut sein, daß der Vertrag sinnvoll weitergeführt wird.
Was wir Ihnen bieten
Als Vertriebspartner erhalten Sie:
- Schulungen in Online-Kursen, die Sie in Ihrem eigenen Tempo absolvieren können
- Einführung in unsere Berechnungsmethodik und in die Erläuterung der Ergebnisse gegenüber Kunden
- fachliche Unterstützung bei Rückfragen aus laufenden Fällen
- Unterlagen für die Information Ihrer Kunden
- regelmäßige Kennenlerntermine und Infoveranstaltungen zum fachlichen Austausch
Wie die Zusammenarbeit im Alltag aussieht
Sie sprechen Ihre Kunden an, nehmen die Unterlagen entgegen und reichen den Fall bei uns ein. Wir übernehmen die Berechnung und stellen Ihnen eine nachvollziehbare Auswertung zur Verfügung. Das Ergebnis besprechen Sie mit Ihrem Kunden; bei Bedarf unterstützen wir Sie im Gespräch.
So verbinden Sie Ihre Kundennähe mit einer gründlichen rechnerischen Prüfung, ohne eine eigene Berechnungsabteilung aufbauen zu müssen.
Rechtlicher Rahmen
Die Vermittlung von Versicherungen setzt eine gewerberechtliche Erlaubnis voraus, soweit das Gesetz keine Ausnahme vorsieht. Als Vertriebspartner sind Sie für das Vorliegen Ihrer eigenen Erlaubnis und Registrierung verantwortlich.
Die Prüfung und Geltendmachung rechtlicher Ansprüche Ihrer Kunden ist auch in der Zusammenarbeit mit uns Rechtsanwälten vorbehalten. Steuerliche Fragen beantworten Steuerberater.
Vergütung
Wie die Zusammenarbeit vergütet wird, besprechen wir mit Ihnen persönlich und halten es in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung fest. Verdienstversprechen geben wir nicht ab; der Erfolg hängt von Ihrer eigenen Tätigkeit ab.
So lernen wir uns kennen
Wir laden regelmäßig zu Kennenlernterminen ein, in denen wir unsere Arbeitsweise vorstellen und Ihre Fragen beantworten. Alternativ vereinbaren wir gern ein persönliches Gespräch per Telefon oder Video.
Sie erreichen uns unter 069 / 348 760 955 oder per E-Mail an info@policenfuchs.de. Bitte teilen Sie uns kurz mit, in welcher Region Sie tätig sind und auf welcher Erlaubnisgrundlage Sie arbeiten.
Registrierungsbogen für neue Vermittler: herunterladen (PDF). Bitte ausgefüllt und unterzeichnet an registrierung@policenfuchs.de senden; Fragen an backoffice@policenfuchs.de.
Häufige Fragen
Muß ich meine bisherige Tätigkeit aufgeben?
Nein. Die Kooperation erfolgt zusätzlich zu Ihrer bisherigen Tätigkeit.
Welche Voraussetzungen muß ich erfüllen?
Sie benötigen eine eigene gewerberechtliche Erlaubnis als Versicherungsvermittler, soweit diese erforderlich ist, und die entsprechende Registrierung. Erfahrung mit Lebens- und Rentenversicherungen ist hilfreich.
Wie läuft die Schulung ab?
Die Schulung erfolgt in Online-Kursen. Sie lernen in Ihrem eigenen Tempo und können sich bei Fragen jederzeit an uns wenden.
Wieviel kann ich verdienen?
Dazu geben wir keine Versprechen. Die Vergütungsregelungen erläutern wir Ihnen im persönlichen Gespräch.
Kann ich in meinem bisherigen Gebiet tätig bleiben?
Ja. Sie arbeiten weiterhin mit Ihren Kunden in Ihrer Region.
Sei schlau und rechne nach.
Lassen Sie Ihren Vertrag von uns nachrechnen – Sie erhalten ein verständliches Ergebnis und entscheiden selbst.