Policenfuchs · Lebensversicherung
Lebensversicherungs-Check
Viele kapitalbildende Lebensversicherungen wurden vor Jahrzehnten abgeschlossen und seither nie nachgerechnet. Wir ermitteln, was Ihr Vertrag tatsächlich erwirtschaftet hat, und erläutern Ihnen das Ergebnis.
Welche Verträge wir prüfen
Wir prüfen kapitalbildende Lebensversicherungen in ihren gängigen Ausgestaltungen. Dazu gehören:
- klassische Kapitallebensversicherungen mit einfacher Todesfallleistung
- Verträge mit doppelter oder erhöhter Todesfallleistung
- Verträge mit eingeschlossener BU (Berufsunfähigkeits-) oder EU (Erwerbsunfähigkeits-) Zusatzversicherung
- Verträge, die zur Absicherung eines Darlehens oder als Tilgungsersatz eingesetzt wurden
- bereits gekündigte, beitragsfrei gestellte oder ausgezahlte Verträge
Was wir nachrechnen
Eine Lebensversicherung verbindet Sparvorgang, Risikoschutz und Kosten in einem Vertrag. Aus den jährlichen Mitteilungen des Versicherers ist kaum zu erkennen, welcher Teil Ihrer Beiträge tatsächlich angelegt wurde. Wir trennen diese Bestandteile und betrachten im einzelnen:
- die tatsächliche Rendite Ihrer eingezahlten Beiträge, bezogen auf den Sparanteil
- die Kosten, insbesondere Abschluß-, Vertriebs- und Verwaltungskosten, soweit sie sich aus den Unterlagen ergeben
- die Überschußbeteiligung und ihre Entwicklung über die Laufzeit
- die Beteiligung an den Bewertungsreserven
- den Rückkaufswert und seine Zusammensetzung
Überschüsse und Bewertungsreserven
Das Gesetz sieht vor, daß der Versicherungsnehmer am Überschuß und an den Bewertungsreserven beteiligt wird, sofern dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist (§ 153 Abs. 1 VVG (Versicherungsvertragsgesetz)). Der Versicherer muß die Überschüsse nach einem verursachungsorientierten Verfahren verteilen.
Bewertungsreserven sind dem einzelnen Vertrag jährlich rechnerisch zuzuordnen. Bei Vertragsende wird der dann ermittelte Betrag zur Hälfte zugeteilt und ausgezahlt (§ 153 Abs. 3 VVG). Aufsichtsrechtliche Regelungen zur dauernden Erfüllbarkeit der Verträge bleiben davon unberührt; deshalb können sich die tatsächlich zugeteilten Beträge von früheren Hochrechnungen deutlich unterscheiden.
Der Rückkaufswert
Kündigen Sie eine Lebensversicherung, zahlt der Versicherer den Rückkaufswert. Er wird nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet; bei Kündigung muß er mindestens dem Deckungskapital entsprechen, das sich bei gleichmäßiger Verteilung der Abschluß- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt (§ 169 Abs. 3 VVG).
Hinzu kommen bereits zugeteilte Überschußanteile und ein in den Bedingungen für die Kündigung vorgesehener Schlußüberschußanteil (§ 169 Abs. 7 VVG). Ein Abzug vom Rückkaufswert ist nur zulässig, wenn er vereinbart, beziffert und angemessen ist (§ 169 Abs. 5 VVG). Wir rechnen nach, ob die Abrechnung Ihres Versicherers diese Bestandteile nachvollziehbar ausweist.
Gekündigte und ausgezahlte Verträge
Auch wenn Ihr Vertrag bereits beendet ist, kann eine Nachrechnung Klarheit schaffen. Wir prüfen anhand der Abrechnung und der Vertragsunterlagen, wie sich der ausgezahlte Betrag zusammensetzt und ob er rechnerisch nachvollziehbar ist.
Verträge aus den Jahren 1994 bis 2007
Bei Verträgen, die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 im sogenannten Policenmodell zustande gekommen sind, können sich rechtliche Fragen stellen. Deren Prüfung und eine etwaige Geltendmachung sind ausschließlich Rechtsanwälten vorbehalten.
Wir beraten hierzu nicht rechtlich. Auf Wunsch stellen wir Ihnen unsere Berechnung zur Verfügung, damit Sie sie einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl vorlegen können.
Häufige Fragen
Welche Unterlagen brauchen Sie für den Lebensversicherungs-Check?
Den Versicherungsschein, die Versicherungsbedingungen, möglichst alle Standmitteilungen und, bei beendeten Verträgen, die Abrechnung des Versicherers. Fehlende Unterlagen können Sie in der Regel beim Versicherer anfordern.
Prüfen Sie auch Verträge mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung?
Ja. Wir berücksichtigen den Beitragsanteil für die Zusatzversicherung gesondert, damit die Rendite des Sparanteils nicht verfälscht wird.
Sollte ich meine Lebensversicherung kündigen?
Das läßt sich nicht pauschal beantworten. Eine Kündigung kann Nachteile haben, etwa den Verlust von Garantien oder Risikoschutz. Unsere Berechnung zeigt Ihnen die Zahlen; die Entscheidung treffen Sie.
Lohnt sich die Prüfung eines bereits ausgezahlten Vertrags?
Eine Nachrechnung zeigt Ihnen, ob die Abrechnung nachvollziehbar ist. Ob sich daraus Ansprüche ergeben, kann nur ein Rechtsanwalt beurteilen.
Was kostet der Lebensversicherungs-Check?
Die Konditionen werden Ihnen vor der Beauftragung genannt.
Sei schlau und rechne nach.
Lassen Sie Ihren Vertrag von uns nachrechnen – Sie erhalten ein verständliches Ergebnis und entscheiden selbst.