Policenfuchs · Rentenversicherung und Basisrente
Rentenversicherungs-Check
Ob private Rentenversicherung oder Basisrente: Entscheidend ist, welche Rente am Ende tatsächlich gezahlt wird. Wir rechnen nach, was Ihr Vertrag erwarten läßt, und machen Rentenfaktor, Überschüsse und Kosten verständlich.
Welche Verträge wir prüfen
Wir prüfen Rentenversicherungen in der Anspar- und, soweit sinnvoll, in der Auszahlungsphase:
- klassische private Rentenversicherungen mit Garantiezins und Überschußbeteiligung
- fondsgebundene Rentenversicherungen
- Basisrenten, auch Rürup-Renten genannt
- beitragsfrei gestellte Rentenversicherungen
Der Rentenfaktor
Der Rentenfaktor gibt an, welche monatliche Rente Sie je 10.000 Euro angespartem Kapital erhalten. Er ist damit die Stellschraube, an der sich entscheidet, wie aus Ihrem Kapital eine Rente wird.
Ob der Rentenfaktor garantiert ist oder unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden darf, ergibt sich aus Ihren Vertragsbedingungen. Wir lesen diese Regelungen für Sie aus und zeigen, wie sich der Faktor auf die zu erwartende Rente auswirkt.
Überschüsse und Bewertungsreserven
Auch bei Rentenversicherungen steht dem Versicherungsnehmer grundsätzlich eine Beteiligung am Überschuß und an den Bewertungsreserven zu (§ 153 Abs. 1 VVG (Versicherungsvertragsgesetz)). Für die hälftige Zuteilung der Bewertungsreserven ist bei Rentenversicherungen das Ende der Ansparphase maßgeblich (§ 153 Abs. 4 VVG).
Die jährliche Standmitteilung weist aus, inwieweit die Überschußbeteiligung garantiert ist (§ 155 Abs. 1 VVG). Wir vergleichen die ursprünglichen Hochrechnungen mit der tatsächlichen Entwicklung und machen sichtbar, wie sich Überschüsse über die Laufzeit verändert haben.
Kosten
Abschluß-, Vertriebs- und Verwaltungskosten mindern den Teil Ihrer Beiträge, der tatsächlich angelegt wird. Bei fondsgebundenen Verträgen kommen die Kosten der Fonds hinzu. Wir ermitteln, soweit die Unterlagen dies erlauben, welcher Anteil Ihrer Beiträge auf Kosten entfällt und welche Rendite danach verbleibt.
Kündigung einer privaten Rentenversicherung
Eine private Rentenversicherung kann in der Ansparphase in der Regel gekündigt werden; der Versicherer zahlt dann den Rückkaufswert (§ 169 Abs. 1 VVG). Bei fondsgebundenen Verträgen wird er nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik als Zeitwert der Versicherung berechnet, soweit der Versicherer keine bestimmte Leistung garantiert (§ 169 Abs. 4 VVG).
Ob eine Kündigung, eine Beitragsfreistellung oder die Fortführung für Sie sinnvoll ist, läßt sich nur anhand der konkreten Zahlen beurteilen. Unsere Berechnung stellt Ihnen diese Zahlen gegenüber.
Besonderheiten der Basisrente
Die Basisrente ist im Einkommensteuergesetz geregelt (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b EStG (Einkommensteuergesetz)). Der Vertrag muß eine monatliche, lebenslange Leibrente vorsehen. Die Ansprüche dürfen nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein.
Eine Kündigung mit Auszahlung des Kapitals, wie man sie von anderen Verträgen kennt, ist deshalb nicht vorgesehen. Um so wichtiger ist es, Kosten, Rentenfaktor und Überschüsse genau zu kennen. Zu den steuerlichen Auswirkungen in Ihrem Einzelfall berät Sie Ihr Steuerberater.
Was Sie von uns erhalten
Sie erhalten eine schriftliche Auswertung mit den wesentlichen Kennzahlen Ihres Vertrags und eine verständliche Erläuterung. Im Gespräch besprechen wir, was die Zahlen für Ihre Planung bedeuten. Welche Schlüsse Sie daraus ziehen, entscheiden Sie.
Häufige Fragen
Kann der Versicherer meinen Rentenfaktor senken?
Das hängt von Ihren Vertragsbedingungen ab. Manche Verträge enthalten einen garantierten Rentenfaktor, andere erlauben eine Anpassung unter bestimmten Voraussetzungen. Wir prüfen, was in Ihrem Vertrag vereinbart ist.
Kann ich eine Basisrente kündigen und mir das Kapital auszahlen lassen?
Nein. Basisrentenverträge dürfen nach dem Einkommensteuergesetz nicht kapitalisierbar sein. Die Leistung erfolgt als lebenslange Rente.
Prüfen Sie auch Verträge, die bereits in der Rentenphase sind?
Ja, soweit eine Nachrechnung sinnvoll ist, etwa um die Höhe der Rente und die Überschußbeteiligung nachzuvollziehen.
Welche Unterlagen benötigen Sie?
Den Versicherungsschein, die Versicherungsbedingungen und die Standmitteilungen der letzten Jahre. Bei fondsgebundenen Verträgen zusätzlich die Fondsübersichten.
Was kostet der Rentenversicherungs-Check?
Die Konditionen werden Ihnen vor der Beauftragung genannt.
Sei schlau und rechne nach.
Lassen Sie Ihren Vertrag von uns nachrechnen – Sie erhalten ein verständliches Ergebnis und entscheiden selbst.