Zusammenarbeit mit steuer- und prüfungsberatenden Berufen
Für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer kennen die Zahlen ihrer Mandanten wie kaum jemand sonst. Wir ergänzen diesen Blick dort, wo Versicherungs- und Versorgungsverträge eine eigene Rechnung erfordern.
Warum Versorgungsverträge in die Mandatsarbeit gehören
Pensionszusagen, Rückdeckungsversicherungen und Verträge der bAV (betriebliche Altersversorgung) wirken unmittelbar auf Bilanz, Liquidität und Unternehmenswert. Gleichzeitig sind sie oft über Jahre gewachsen, von wechselnden Vermittlern betreut und nur lückenhaft dokumentiert.
Hinzu kommt die Einstandspflicht des Arbeitgebers nach § 1 Absatz 1 Satz 3 BetrAVG (Betriebsrentengesetz): Kürzt ein externer Versorgungsträger seine Leistungen, bleibt der Arbeitgeber für die zugesagte Leistung verantwortlich. Solche Verpflichtungen sind aus den Verträgen selbst häufig nicht ohne weiteres ablesbar.
Unterstützung bei bAV-Audits (Prüfungen der betrieblichen Altersversorgung) Ihrer Mandanten
Wir unterstützen Sie dabei, die betriebliche Altersversorgung Ihrer Firmenmandanten systematisch zu erfassen und zu bewerten. Dazu sammeln wir Zusagen und Verträge, stellen zugesagte und finanzierte Leistungen gegenüber und machen Finanzierungslücken, Garantien und Kosten rechnerisch sichtbar.
Das Ergebnis ist eine nachvollziehbare Übersicht, die Sie in Ihre Beratung und in Gespräche mit der Geschäftsführung einbeziehen können. Wo sich rechtlicher Handlungsbedarf zeigt, etwa bei der Formulierung von Zusagen oder bei Abtretungen, binden wir Fachanwälte für Arbeitsrecht ein.
Unsere Leistungen für Ihre Mandanten
Je nach Mandat bieten wir unsere Rechenarbeit für unterschiedliche Fragestellungen an:
Für die Zusammenarbeit genügen uns zunächst die vorhandenen Unterlagen: Versorgungszusagen, Versicherungsscheine, Bedingungen und die letzten Mitteilungen der Versorgungsträger. Fehlende Angaben fordern wir mit Einverständnis des Mandanten bei den Versorgungsträgern an.
- Privatmandanten: Nachrechnen bestehender Lebens- und Rentenversicherungen, Überschußbeteiligung, Rückkaufswerte und Kosten.
- Firmenkunden: Bestandsaufnahme der bAV (betriebliche Altersversorgung), Gegenüberstellung von Zusagen und Finanzierung, Darstellung möglicher Belastungen aus der Einstandspflicht.
- GGF-Versorgung (Versorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern): rechnerische Analyse von Pensionszusagen und Rückdeckungsversicherungen, Ausfinanzierungsgrad und Entwicklung der Verpflichtung.
- Begleitung von Gesprächen mit Mandanten, Geschäftsführung und Versorgungsträgern.
Typische Anlässe für eine Zusammenarbeit
In der Praxis ergeben sich Berührungspunkte meist aus konkreten Ereignissen im Mandat. Eine rechnerische Bestandsaufnahme der Versorgungsverträge schafft in solchen Situationen eine verläßliche Grundlage für weitere Entscheidungen.
- Unternehmensnachfolge, Verkauf oder Erwerb von Gesellschaftsanteilen, bei denen Versorgungsverpflichtungen in die Bewertung einfließen.
- Ausscheiden oder Wechsel eines GGF (Gesellschafter-Geschäftsführers) mit bestehender Pensionszusage.
- Mitteilungen eines Versorgungsträgers über geringere Überschußbeteiligung oder herabgesetzte Leistungen.
- Jahresabschlußarbeiten, bei denen Rückdeckungsversicherungen und Pensionsverpflichtungen auffällig auseinanderlaufen.
- Fragen von Mandanten zu eigenen Lebens- und Rentenversicherungen, etwa vor einer Kündigung oder Beitragsfreistellung.
Webinare und Fachveranstaltungen
Wir beteiligen uns an Foren und Webinaren zu Fragen der Altersversorgung und richten auf Wunsch eigene Veranstaltungen für Kanzleien, Mandanten oder Berufsverbände aus. Inhalte und Umfang stimmen wir mit Ihnen ab, damit die Veranstaltung zu Ihrem Mandantenkreis paßt.
StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) in Kürze
Das StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen) ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten und setzt die EU-Richtlinie (Richtlinie der Europäischen Union) 2019/1023 über Restrukturierung und Insolvenz um.
§ 1 StaRUG verpflichtet die Geschäftsleiter juristischer Personen, fortlaufend über Entwicklungen zu wachen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können, bei solchen Entwicklungen geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen und den Überwachungsorganen unverzüglich zu berichten.
Kern des Gesetzes ist der Restrukturierungsplan, der aus einem darstellenden und einem gestaltenden Teil besteht (§ 5 StaRUG). Mit ihm können unter anderem Forderungen gegen das Unternehmen gestaltet werden (§ 2 StaRUG); zur Annahme sind in jeder Gruppe mindestens drei Viertel der Stimmrechte erforderlich (§ 25 StaRUG). Die gerichtlichen Instrumente stehen zur Beseitigung einer drohenden Zahlungsunfähigkeit zur Verfügung (§ 29 StaRUG).
Für die Altersversorgung wichtig: Forderungen von Arbeitnehmern aus dem Arbeitsverhältnis einschließlich der Rechte aus Zusagen auf bAV (betriebliche Altersversorgung) sind einer Gestaltung durch den Restrukturierungsplan nach § 4 Nummer 1 StaRUG entzogen. Versorgungsverpflichtungen bleiben also auch in einer Restrukturierung in voller Höhe bestehen.
Zudem haben Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und weitere Berufsträger nach § 102 StaRUG bei der Erstellung eines Jahresabschlusses auf einen möglichen Insolvenzgrund hinzuweisen, wenn entsprechende Anhaltspunkte offenkundig sind und sie annehmen müssen, daß dem Mandanten die mögliche Insolvenzreife nicht bewußt ist.
Abgrenzung und Haftungsfragen
Policenfuchs rechnet nach und erläutert. Wir erbringen weder Rechts- noch Steuerberatung und keine Wirtschaftsprüfung. Unsere Ergebnisse sind als rechnerische Grundlage für Ihre eigene Beurteilung gedacht.
Ob und in welchem Umfang sich aus einem Mandat Haftungsrisiken für Sie als Berufsträger ergeben, beurteilen Sie bitte selbst, gemeinsam mit Ihrem Berufshaftpflichtversicherer oder einem Rechtsanwalt. Gern stellen wir Ihnen ein erstes Gespräch per Telefon oder Videokonferenz zur Verfügung, in dem wir eine mögliche Zusammenarbeit besprechen.
Unsere Präsentation für Steuerberater können Sie hier herunterladen: Steuerberaterpräsentation (PDF).
Häufige Fragen
Übernimmt Policenfuchs die Bewertung von Pensionsrückstellungen?
Wir rechnen Zusagen und Rückdeckungsverträge betriebswirtschaftlich nach und zeigen Finanzierungslücken auf. Die handels- und steuerrechtliche Bewertung sowie versicherungsmathematische Gutachten für den Jahresabschluß bleiben den dafür zuständigen Berufsträgern und Gutachtern vorbehalten.
Wie läuft ein bAV-Audit (Prüfung der betrieblichen Altersversorgung) ab?
Nach einem Vorgespräch mit Ihnen und dem Mandanten sammeln wir Zusagen, Verträge und Mitteilungen der Versorgungsträger, werten sie rechnerisch aus und fassen das Ergebnis in einer Übersicht zusammen. Rechtlichen Handlungsbedarf besprechen wir mit Fachanwälten für Arbeitsrecht.
Können Sie auch für unsere Mandanten eine Veranstaltung ausrichten?
Ja. Wir richten auf Wunsch Webinare oder Präsenzveranstaltungen zu Fragen der Altersversorgung aus und stimmen Inhalte und Umfang mit Ihnen ab.
Werden Versorgungszusagen in einem StaRUG-Verfahren gekürzt?
Nein. Nach § 4 Nummer 1 StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) sind Rechte aus Zusagen auf bAV (betriebliche Altersversorgung) einer Gestaltung durch den Restrukturierungsplan entzogen. Die Verpflichtungen bleiben daher bestehen und sind bei der Planung einer Restrukturierung vollständig zu berücksichtigen.
Sei schlau und rechne nach.
Lassen Sie Ihren Vertrag von uns nachrechnen – Sie erhalten ein verständliches Ergebnis und entscheiden selbst.