Policenfuchs · Nettopolice und Honorarvergütung
Nettopolice – Vermittlung gegen Honorar
Bei einer Nettopolice ist keine Abschlußprovision in den Versicherungsbeitrag eingerechnet. Die Vergütung für Beratung und Vermittlung wird offen und gesondert vereinbart. Wir erläutern, wie das funktioniert und worauf Sie achten sollten.
Bruttopolice und Nettopolice
Bei der herkömmlichen Bruttopolice sind die Kosten für Abschluß und Vertrieb in den Beitrag einkalkuliert. Sie werden vor allem in den ersten Vertragsjahren mit den Beiträgen verrechnet. Für den Kunden ist oft nicht auf den ersten Blick erkennbar, welcher Teil seiner Zahlungen tatsächlich angelegt wird.
Bei der Nettopolice enthält der Versicherungsvertrag keine Abschlußprovision für den Vermittler. Die Vergütung wird in einer eigenen Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Vermittler geregelt. Verwaltungskosten des Versicherers und gegebenenfalls Fondskosten fallen auch bei einer Nettopolice an.
Die Vergütungsvereinbarung
Die Vergütungsvereinbarung ist vom Versicherungsvertrag getrennt. Sie sehen dadurch genau, was Beratung und Vermittlung kosten, und können dies unabhängig von den Kosten des Versicherungsprodukts beurteilen.
Weil es sich um einen eigenständigen Vertrag handelt, sollten Sie seine Bedingungen vor Unterzeichnung genau kennen – auch für den Fall, daß der Versicherungsvertrag vorzeitig beendet wird. Wir legen Ihnen die Vereinbarung vor dem Abschluß vollständig vor und erläutern jede Regelung.
Flexibilität
Da im Vertrag keine Abschlußprovision verrechnet wird, sind Nettopolicen häufig flexibel gestaltet. Je nach Anbieter und Tarif können Zuzahlungen, Beitragsänderungen, Beitragspausen oder Teilentnahmen möglich sein.
Welche Gestaltungsmöglichkeiten im einzelnen bestehen und zu welchen Bedingungen, ergibt sich aus den Vertragsunterlagen des jeweiligen Versicherers. Wir stellen die Unterschiede für Sie zusammen.
Fondsgebundene Nettopolicen aus Liechtenstein
Neben deutschen Anbietern bieten auch Versicherer mit Sitz im Fürstentum Liechtenstein fondsgebundene Nettopolicen an. Liechtenstein gehört dem EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) an. Liechtensteinische Versicherer unterliegen der Aufsicht der FMA (Finanzmarktaufsicht Liechtenstein) und können ihre Produkte im Rahmen des EWR auch in Deutschland anbieten.
Bei fondsgebundenen Verträgen hängt die Wertentwicklung von den gewählten Fonds ab; sie ist nicht garantiert, Verluste sind möglich. Wir vergleichen Vertragsbedingungen, Kostenstruktur und Gestaltungsmöglichkeiten der Anbieter, damit Sie eine fundierte Wahl treffen können.
Steuerliche Aspekte
Die steuerliche Behandlung einer Nettopolice hängt unter anderem von der Vertragsart, der Laufzeit, der Form der Auszahlung als Kapital oder Rente und Ihren persönlichen Verhältnissen ab. Allgemeine Aussagen ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Wir erbringen keine Steuerberatung. Bitte besprechen Sie die steuerlichen Folgen vor Abschluß mit Ihrem Steuerberater.
Unsere Rolle
Die KIRCHNER Finanzgruppe GmbH vermittelt Nettopolicen als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO (Gewerbeordnung). Eine Anlageberatung oder Fondsvermittlung außerhalb von Versicherungsverträgen bieten wir nicht an.
Häufige Fragen
Ist eine Nettopolice immer günstiger als eine Bruttopolice?
Nicht zwingend. Entscheidend ist die Summe aus Vergütung, Verwaltungskosten und gegebenenfalls Fondskosten. Wir stellen die Kosten offen gegenüber, damit Sie selbst vergleichen können.
Warum wird die Vergütung getrennt vereinbart?
Damit Sie genau sehen, was Beratung und Vermittlung kosten. Der Versicherungsbeitrag fließt dann ohne einkalkulierte Abschlußprovision in den Vertrag.
Ist ein Versicherer aus Liechtenstein beaufsichtigt?
Ja. Liechtensteinische Versicherer unterliegen der Aufsicht der FMA (Finanzmarktaufsicht Liechtenstein). Liechtenstein ist Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums.
Wie wird eine Nettopolice besteuert?
Das hängt vom Einzelfall ab. Bitte lassen Sie die steuerlichen Folgen von Ihrem Steuerberater prüfen.
Was kostet die Vermittlung einer Nettopolice?
Die Konditionen werden Ihnen vor der Beauftragung genannt und in der Vergütungsvereinbarung schriftlich festgehalten.
Sei schlau und rechne nach.
Lassen Sie Ihren Vertrag von uns nachrechnen – Sie erhalten ein verständliches Ergebnis und entscheiden selbst.